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Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) der JAKANI GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JAKANI GmbH in Neudorf im Weinviertel

Stand: 07.09.2024

  1. Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von JAKANI GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer die JAKANI GmbH erklärt schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die JAKANI GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der JAKANI GmbH sind, sofern nicht im Angebot anderslautend angeführt, freibleibend. Änderungen von Komponenten des Angebots sind vorbehalten.

Mitarbeiter und Vertreter der JAKANI GmbH sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot der JAKANI GmbH.

Liegen zwischen Angebotslegung und Leistungsausführung mehr als zwei Monate, so werden die Preise allfälligen Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Materialkosten entsprechend angepasst.

Unsere Angebote sind auf Grund der aktuellen Marktsituation 10 Tage gültig, sofern nicht im Angebot anderslautend angeführt. 

Die JAKANI GmbH schließt Verträge ausschließlich schriftlich ab, im Regelfall durch die Abgabe eines Angebotes. Die schriftliche, mündliche oder konkludente Annahme des schriftlichen Angebot bewirkt einen gütlign schriftlichen Vertrag zu den schriftlichen im Angebot genannten Bedingungen.

  1. Zahlungen

Für die Leistungen von JAKANI GmbH gelten die ausdrücklich vereinbarten Entgelte, die sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allenfalls angefallener Barauslagen verstehen. Die Rechnungsbeträge sind jeweils innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Geschäftskonto  der JAKANI GmbH einzuzahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug ist JAKANI GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen. Weiters ist die JAKANI GmbH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht der JAKANI GmbH auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. 

  1. Leistungen

Die von JAKANI GmbH oder beauftragter Dritte angegebenen Leistungsfristen sind stets unverbindlich, außer es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Verzögerungen der Leistung durch höhere Gewalt, sonstige unvorhersehbare oder von der JAKANI GmbH oder beauftragter Dritte nicht beeinflussbare Ereignisse befreien die JAKANI GmbH und beauftragte Dritte für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. Dem Kunden entstehen dadurch keine Ansprüche. Sollte die JAKANI GmbH oder beauftragter Dritter ausnahmsweise einen Leistungestermin nicht einhalten können, so ist eine Haftung für leicht verschuldete Leistungsverzögerungen seitens JAKANI GmbH und beauftragter Dritter ausgeschlossen.

Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. Die JAKANI GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen.

Der Kunde gestattet der JAKANI GmbH und den von der JAKANI GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zur Immobilie, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Der Kunde übergibt der JAKANI GmbH und den von der JAKANI GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkt alle notwendigen Unterlagen die für eine vereinbarte Projektentwicklung erforderlich sind.

  1. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Der Leistungsgegenstandbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der JAKANI GmbH.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die JAKANI GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nur dann einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahmen unseres Vertragsgegenstandes durch Dritte JAKANI GmbH unverzüglich anzuzeigen und dem Dritten gegenüber auf unser Eigentum hinzuweisen.

  1. Mängel und Gewährleistung

Die JAKANI GmbH gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist.

 

Allfällige Mängel der Leistungen von JAKANI GmbH sind vom Vertragspartner unverzüglich und schriftlich zu rügen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt die Leistung als ordnungsgemäß übergeben und abgenommen.

 

Bei berechtigten Mängelrügen steht es der JAKANI GmbH frei, diese durch eine Verbesserung des Mangels oder durch Gewährung einer angemessenen Preisminderung abzugelten. Eine vollständige Wandlung des Vertrages ist jedenfalls ausgeschlossen.

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur und Photovoltaikmodule, etc.).

 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Arbeiten zur Instandsetzung des Käufers oder von der JAKANI GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

  1. Förderabwicklung

Sollte aus irgendwelchen Gründen die beantragte Förderung von Seiten der Förderstelle nicht ausbezahlt werden, kann die JAKANI GmbH keine Garantie (Haftung) übernehmen!

  1. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der JAKANI GmbH7 entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- sowie Klagekosten und – Spesen zu ersetzen auch wenn die JAKANI GmbH das Mahnwesen selbst betreibt.

  1. Rücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die JAKANI GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts besteht für die JAKANI GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die JAKANI GmbH sogar berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, den Eigentumsvorbehalt gem. Pkt. 5 geltend zu machen und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt seine Aufhebung, so hat JAKANI GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von JAKANI GmbH einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.

  1. Schadensersatzansprüche

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personenschäden sowie auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.

Schadensersatzansprüche sind für eventuell entstehende Schäden bei der Montage der Photovoltaik Anlage an Dachbedeckungen, Fassade, Balkonen & Terrassen, verursacht durch die JAKANI GmbH oder beauftragte Dritte, ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit eine Haftung der JAKANI GmbH oder beauftragter Dritter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten der JAKANI GmbH, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

  1. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Werbung, Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die JAKANI GmbH das vertragsgegenständliche Projekt oder die Immobilie als Referenz mit Firmenlogo benennen und mit Fotos werben darf.

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, so dass eine Rückverweisung auf eine ausländische Rechtsordnung nicht stattzufinden hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der JAKANI GmbH.

  1. Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden von den Vertragspartnern durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am Nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung, Verwendung und Überlassung sämtlicher personenbezogenen und sonstigen, mit diesem Rechtsgeschäft zusammenhängenden Daten in elektronischer Form.

  1. Urheberrechte

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.